Katasterauszug

Geändert am Do, 28 Aug um 3:13 NACHMITTAGS

Unter Katasterauszug versteht man Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Dazu zählen die Liegenschaftskarte, der Bestandsnachweis, der Flurstücksnachweis und der Eigentümernachweis.

Im Liegenschaftskataster werden sämtliche Liegenschaften, also Flurstücke und Gebäude, beschrieben und grafisch dargestellt. Wesentliche Bestandteile sind die Liegenschaftskarte und die Liegenschaftsbeschreibung. Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis, auf dessen Grundlage Grundstücke im Grundbuch bezeichnet sind.

Es wird von den Vermessungs- und Katasterämtern der einzelnen Bundesländer geführt. Das Kataster enthält unter anderem Angaben zur Lage, Größe, Nutzung, Gebäudebestand sowie Eigentümerinformationen, soweit ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Handlungsempfehlung:

Auf der GrundsteuerDigital Plattform können Sie eine kostengünstigere Funktion nutzen, um digitale Liegenschaftsinformationen, wie Flurdaten ohne formalen Auszug, abzurufen. Diese sind preislich deutlich günstiger als ein formaler Bestandsnachweis und erfordern keine Vollmacht.

Eine vorläufige Preisübersicht finden Sie unter Serviceleistungen/Entgelte.


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