Den Grundbuchauszug können Sie bequem über GrundsteuerDigital anfordern: https://shop.grundsteuer-digital.de/. In der Regel werden die Grundbuchauszüge innerhalb von 48 Stunden nach Zahlungseingang digital per E-Mail zugestellt.
Wenn dem Steuerberater eine Vollmacht mit gerichtlicher Vertretung vorliegt, kann dieser auch im Namen seines Mandanten einen Grundbuchauszug beantragen. Alternativ genügt hierzu eine separate Vollmacht, die den Mandanten zur Abfrage des Grundbuchauszugs bevollmächtigt.
Auswahlmöglichkeiten im Shop:
- Grundbuchauszug unbeglaubigt:
Enthält alle Eintragungen zum Grundstück, wie Eigentums- und Wohnverhältnisse sowie Belastungen (z.B. Grundschuld, Hypotheken). Enthält die Seiten Bestandsverzeichnis sowie die Abteilungen I, II und III.
Hinweis: Die Angabe der Grundbuchblattnummer ist für die Bestellung erforderlich. - Grundbuchauszug beglaubigt:
Hat denselben Inhalt wie der unbeglaubigte Auszug, jedoch mit amtlicher Beglaubigung.
Hinweis: Auch hier ist die Grundbuchblattnummer erforderlich. - Grundbuchauszug mit Blatt-Recherche, unbeglaubigt:
Enthält die gleichen Informationen wie der unbeglaubigte Auszug, die Grundbuchblattnummer wird jedoch automatisch anhand von Flurstück- oder Eigentümerdaten recherchiert.
Handlungsempfehlung:Manuelle Übernahmen von Grundbuchdaten sind aufwändig und wirtschaftlich wenig empfehlenswert. GrundsteuerDigital bietet eine kostengünstige Alternative: Digitale Abrufe von Liegenschaftsinformationen zu Flurstücken, ohne formalen Grundbuchauszug, zu deutlich niedrigeren Preisen und ohne Vollmachtsanforderung. Eine vorläufige Preisübersicht finden Sie unter Serviceleistungen/Entgelte. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeiten finden Sie auf der offiziellen Seite von GrundsteuerDigital Shop. |
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