Grundbuchblatt

Geändert am Do, 28 Aug um 3:15 NACHMITTAGS

Jedes Grundstück erhält im Grundbuch eine besondere Stelle, das Grundbuchblatt. Hier sind vermerkt, welche Flurstücke zu einem Grundstück gehören, wer Eigentümer ist und welche Belastungen (z. B. Grundschuld, Hypotheken) auf dem Grundstück liegen.

In Erbbaurechtsfällen ist die Nummer des Grundbuchblatts des oder der Erbbauberechtigten einzutragen.

Wo ist die Angabe des Grundbuchblatts zu finden?

  • Grundbuchauszug
  • Bestandsnachweis
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Grundbuchblatt – Aufbau und Funktion

Das Grundbuchblatt ist ein zentrales Element des Grundbuches, das die rechtlichen Verhältnisse an einem bestimmten Grundstück dokumentiert. Es besteht typischerweise aus der Aufschrift, dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen:

  • Aufschrift und Bestandsverzeichnis: Angaben zum Grundbuchbezirk, Amtsgericht und Blattnummer sowie die im Grundbuch geführten Grundstücke mit deren Kennzeichen.
  • Erste Abteilung: Eigentumsverhältnisse – Eigentümer und ggf. Miteigentumsanteile sowie Art des Erwerbs (z.B. Kauf, Erbschaft).
  • Zweite Abteilung: Lasten und Beschränkungen, wie Dienstbarkeiten, Reallasten und Verfügungsbeschränkungen.
  • Dritte Abteilung: Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden mit Gläubigerangaben und Rangfolge.

Alle rechtlich relevanten Änderungen an Grundstücksrechten müssen in das Grundbuchblatt eingetragen werden. Die Führung des Grundbuches gewährleistet Transparenz und Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr.

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