Der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil beschreibt den Anteil eines Eigentümers an einem gemeinschaftlichen Eigentum. Mit diesem Wert wird festgelegt, wie viele Bruchstücke eines gemeinschaftlichen Eigentums einer Person gehören.
Tragen Sie bitte den Anteil (z. B. 1/1 oder 1/2) des jeweiligen (Mit-)Eigentümers an der wirtschaftlichen Einheit ein. Die Anteile finden Sie beispielsweise im Grundbuch unter der Rubrik „Eigentümer“, in der Teilungserklärung oder im Katasterauszug unter „Angaben zum Eigentum“.
Gehört dem Eigentümer das Grundstück zu 100 %, ist bei „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler“ 1 und bei „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner“ 1 einzutragen.
Gehört dem Eigentümer ein Anteil von weniger als 100 %, zum Beispiel 125/1000, dann ist bei „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler“ 125 und bei „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner“ 1000 einzutragen.
Die ELSTER-Schnittstelle der Finanzverwaltung erlaubt nur beim Zähler die Angabe von Dezimalstellen. Falls Sie einen Anteil mit Dezimalzahlen wie z. B. 6,54 / 12,3 angeben, akzeptiert ELSTER dies nur, wenn Sie den Bruch durch Multiplikation so erweitern, dass beide Zahlen ganzzahlig werden, z. B. 654 / 1230.
Wo ist diese Angabe zu finden?
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Teilungserklärung
- Katasterauszug
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