Der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil beschreibt den Anteil eines Eigentümers an einem gemeinschaftlichen Eigentum. Mit diesem Wert wird festgelegt, wie viele Bruchstücke eines gemeinschaftlichen Eigentums einer Person gehören.
Tragen Sie den Anteil (z. B. 1/1 oder 1/2) des jeweiligen (Mit-)Eigentümers an der wirtschaftlichen Einheit ein. Die Anteile finden Sie beispielsweise im Grundbuch unter der Rubrik „Eigentümer“, in der Teilungserklärung oder im Katasterauszug bei „Angaben zum Eigentum“.
Gehört dem Eigentümer das Grundstück zu 100 %, dann ist bei „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler“ 1 und bei „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner“ 1 einzutragen.
Ist der Anteil des Eigentümers weniger als 100 %, zum Beispiel 125/1000, dann ist bei „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler“ 125 und bei „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner“ 1000 einzutragen.
Die ELSTER-Schnittstelle der Finanzverwaltung erlaubt nur beim Zähler Dezimalstellen. Falls ein Miteigentumsanteil mit Dezimalzahlen wie z. B. 6,54 / 12,3 angegeben werden soll, akzeptiert ELSTER die Eingabe nur, wenn der Bruch auf einen ganzzahligen Nenner erweitert wird, z. B. 654 / 1.230.
Wo ist diese Angabe zu finden?
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Teilungserklärung
- Katasterauszug
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