Flurstück: Zähler/Nenner

Geändert am Fr, 29 Aug um 2:51 NACHMITTAGS

Ein Flurstück bezeichnet ein einzelnes Grundstück. Die Flurstücknummer besteht aus zwei Teilen: dem Zähler und dem Nenner, zum Beispiel 83/194.

Wichtig: Ein Grundbesitz, wie etwa ein Einfamilienhaus mit Garten, kann aus mehreren Flurstücken bestehen. In der Feststellungserklärung sind daher alle Flurstücke des Steuerpflichtigen separat anzugeben.

Die Flurstücknummern finden Sie im Grundbuchauszug.

Hinweis: Nicht jedes Flurstückskennzeichen enthält einen Nenner. In solchen Fällen lassen Sie das entsprechende Feld frei.

Wo ist diese Angabe zu finden?

  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • GeoViewer

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