Daten aus dem Grundbuchauszug in GrundsteuerDigital erfassen

Geändert am Fr, 29 Aug um 1:22 NACHMITTAGS

Durch das Grundsteuerreformgesetz müssen Grundstücke neu bewertet werden, weshalb das Finanzamt eine befristete Einreichung einer Feststellungserklärung fordert.

In unserem dritten Tutorial zeigen wir Ihnen, wie Sie für Ihre Feststellungserklärung den Grundbuchauszug verwenden. Sie erfahren, wo Sie zum Beispiel Gemarkung und Grundbuchblattnummer im Auszug finden und wie Sie diese Daten korrekt in der Feststellungserklärung erfassen. Falls das Grundstück zwei Eigentümer hat und Sie nicht wissen, wie man den Miteigentumsanteil einträgt, erklären wir auch das in dem Video.

Welche Daten stehen im Grundbuchauszug und welche werden für die Feststellungserklärung benötigt?

  • Gemarkung
  • Grundbuchblattnummer
  • Flur (beschreibt die Nutzfläche einer Siedlung innerhalb einer Gemeinde)
  • Fläche in m²
  • Flurstück-Zähler & Flurstück-Nenner
  • Miteigentumsanteil am Grundstück (wirtschaftlicher Anteil: Zähler & Nenner)

Wo erhalte ich den Grundbuchauszug für meine Grundsteuererklärung?

  • Option 1 – Klassisch: Beantragen Sie den Grundbuchauszug bei der zuständigen Behörde.
  • Option 2 – Online: Nutzen Sie für den Antrag unseren Grundbuch-Auszugsservice. Hier können Sie gegen eine geringe Gebühr die Dokumente online bestellen, ohne mit Behörden in Kontakt treten zu müssen (inklusive MwSt. und zzgl. Gebühren der Behörde).

Alternativ können Sie die erforderlichen Liegenschaftsinformationen auch direkt in der Software abrufen, sodass ein separater Grundbuchauszug nicht mehr nötig ist.

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