Abweichendes Kalenderjahr bei Fristverlängerung

Geändert am Do, 28 Aug um 1:38 NACHMITTAGS

Mit dem ELSTER-Nachrichtentyp „Fristverlängerung“ können Sie auch eine Fristverlängerung für eine Grundsteuer-Änderungsanzeige beantragen. Wählen Sie hierfür bitte unter „Abweichendes Kalenderjahr“ das Jahr aus, für das Sie die Fristverlängerung der Grundsteuer-Änderungsanzeige beantragen möchten. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, im Feld „Begründung“ darauf hinzuweisen, dass Sie eine Fristverlängerung für die Grundsteuer-Änderungsanzeige beantragen.

Vorgehen:

  1. Öffnen Sie die Feststellungserklärung für das Grundstück oder legen Sie eine neue an.
  2. Gehen Sie auf den Reiter ELSTER-Nachrichten.
  3. Klicken Sie auf Neue ELSTER-Nachricht versenden.
    Neue ELSTER-Nachricht versenden
  4. Es öffnet sich ein neues Fenster.
  5. Wählen Sie bei Nachrichtentyp Fristverlängerung aus.
  6. Wenn Sie das Dropdown-Feld unter „Abweichendes Kalenderjahr“ anklicken, werden Ihnen die entsprechenden Jahre angezeigt.
    Dropdown abweichendes Kalenderjahr
  7. Haben Sie ein Kalenderjahr ausgewählt, so wird das Textfeld „Begründung“ automatisch ausgefüllt. Hier können Sie weitere Ergänzungen vornehmen.
    Feld Begründung automatisch ausgefüllt
  8. Nach Auswahl und Ausfüllen der Pflichtfelder bestätigen Sie Ihre Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
  9. Klicken Sie auf Senden.

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