Wenn die im Programm enthaltenen Erfassungsbereiche, beispielsweise für eine ausreichende Identifikation der Lage des Grundstücks durch das Finanzamt, nicht ausreichen, können Sie dies der Finanzverwaltung über den Formularbereich Ergänzende Angaben mitteilen.
Setzen Sie dazu bei der betreffenden Feststellungserklärung im Bereich „Einzelheiten“ ein Häkchen bei „Ergänzende Angaben“:
Nun öffnet sich das Erfassungsfeld „Ergänzende Angaben“ (max. 999 Zeichen) etwas weiter unten auf der rechten Seite, wo Sie zusätzliche Informationen für das Finanzamt eingeben können.
Diese Eintragung wird elektronisch übermittelt und im Freizeichnungsdokument bei Zeile 30 (Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung) ausgewiesen.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren