Hauptfeststellung
Sofern es sich um die regelmäßige Feststellung der Grundsteuerwerte handelt, wählen Sie die Hauptfeststellung. Der relevante Feststellungszeitpunkt ist hierbei der 1. Januar 2022.
Nachfeststellung
Eine Nachfeststellung ist erforderlich, wenn eine wirtschaftliche Einheit neu entsteht oder eine bereits bestehende erstmals besteuert wird. Beispiele hierfür sind die Teilung eines Grundstücks oder der Wegfall einer Steuerbefreiung. Der Zeitpunkt der Nachfeststellung ist der 1. Januar des Folgejahres, in dem die wirtschaftliche Einheit entstanden ist.
Wertfortschreibung
Liegt eine Änderung des Grundstückswerts oder des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft um mehr als 15.000 € seit der letzten Feststellung vor, handelt es sich um eine Wertfortschreibung. Baumaßnahmen oder Änderungen der Flächengröße sind typische Beispiele.
Art- und Wertfortschreibung
Wenn die Grundstücksart von der zuletzt getroffenen Feststellung abweicht und sich der Wert gleichzeitig um mehr als 15.000 € geändert hat, liegt eine Art- und Wertfortschreibung vor. Eine Artfortschreibung ohne Wertänderung ist ebenfalls möglich.
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