Steuermesszahl und Hebesatz

Geändert am Mo, 18 Aug um 1:10 NACHMITTAGS

Steuermesszahl und Hebesatz

Für die Land- und Forstwirtschaft gibt es eine eigene Steuermesszahl. Sie beträgt gem. § 14 des Grundsteuergesetzes (GrStG) 0,55 ‰.  Darüber hinaus kommt der Hebesatz der Grundsteuer A zur Anwendung. Dieser fällt meist niedriger aus als der Hebesatz der Grundsteuer B bei Grundvermögen.

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