Nutzungsarten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
- Landwirtschaftliche Nutzung
Flächen, die als Acker und Grünland genutzt werden. Ebenfalls zählen hierzu brachliegende Acker-und Grünlandflächen, welche keiner der folgenden Nutzungsarten zuzuordnen sind. - Forstwirtschaftliche Nutzung
Flächen, die zur Erzeugung von Rohholz genutzt werden. - Bewirtschaftungsbeschränkung Forstwirtschaft
- Weinbauliche Nutzung
- Gemüsebau – Freiland
- Gemüsebau – unter Glas- und Kunststoffen
- Blumen und Zierpflanzenbau – Freiland
- Blumen und Zierpflanzenbau – unter Glas- und Kunststoffen
- Obstbau – Freiland
- Obstbau – unter Glas- und Kunststoffen
- Baumschulen – Freiland
- Baumschulen – unter Glas- und Kunststoffen
- Kleingarten- und Dauerkleingartenland
- Gartenlaube größer 30qm
- Hopfen
- Spargel
- Wasserflächen ohne oder mit geringer Nutzung (Fischertrag kleiner 1 kg/Ar)
- Wasserflächen bei stehenden Gewässern (Fischertrag zwischen 1kg/Ar und 4 kg/Ar)
- Wasserflächen bei stehenden Gewässern (Fischertrag größer als 4 kg/Ar)
- Wasserflächen bei fließendem Gewässer mit Fischertrag
- Saatzucht
- Weihnachtsbaumkulturen
- Kurzumtriebsplantagen
- Abbauland
- Geringstland
- Unland
- Windenergie
- Hofstelle
- Wirtschaftsgebäude der Fass- und Flaschenweinerzeugung
- Wirtschaftsgebäude der Imkerei
- Wirtschaftsgebäude der Wanderschäferei
- Wirtschaftsgebäude des Pilzanbaus
- Wirtschaftsgebäude der Produktion von Nützlingen
- Wirtschaftsgebäude sonstiger Nebenbetriebe*
*Produktionszweige, die in einem engen Verhältnis zu dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb stehen und hierfür genutzt werden. Zum Beispiel Brennereien, Räuchereien, Sägewerke, Mühlen, Kompostierungen oder die Erzeugung von Winzersekt.
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