So wird die Grundsteuer bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben berechnet
Zunächst berechnet man für jede klassifizierte Fläche den Flächenwert:
Größe der Eigentumsfläche des Betriebs × Bewertungsfaktoren nach Anlage 27-32 = Flächenwert
Die Flächenwerte zusammen ergeben den Reinertrag für eine Nutzung bzw. Nutzungsart:
Summe der Flächenwerte = Reinertrag Nutzung bzw. Nutzungsart
Die Summe aller Reinerträge einschließlich der Zuschläge nach den §§ 237, 238 BewG ist mit dem Faktor 18,6 zu multiplizieren. Daraus ergibt sich der Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft:
(Summe der Reinerträge + Zuschläge nach §§ 237, 238 BewG) × 18,6 = Grundsteuerwert
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren