Bei größeren Grundstücken der Land- und Forstwirtschaft oder Grundstücken in Randlagen kann es vorkommen, dass diese sich über mehrere Gemeindegebiete erstrecken. In diesem Fall sind verschiedene Gemeinden für die Erhebung der Grundsteuer zuständig. Jede Gemeinde bewertet nur denjenigen Teil des Grundstücks, der auf ihrer Gemarkung liegt.
Da die Hebesätze der Gemeinden unterschiedlich sind, wird nach der Abgabe der Grundsteuererklärung ein Zerlegungsbescheid erstellt, der die Flächen auf die jeweiligen Gemeinden verteilt. Daher ist für jede wirtschaftliche Einheit ein eigener Erklärungsabgabe pro Aktenzeichen erforderlich.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren