Im Bundesmodell wird bei der Berechnung der Grundsteuer für Wohngebäude die Mietniveaustufe berücksichtigt. Befindet sich das Wohngrundstück in einer Großstadt oder Lage mit hohen Mieten, wird auf die monatliche Nettokaltmiete ein Zuschlag aufgeschlagen. Liegt das Grundstück hingegen in einer Region mit niedrigen Mieten, erfolgt ein Abschlag.
Die Zuordnung der einzelnen Städte und Gemeinden zu einer Mietniveaustufe regelt die Verordnung zur Einstufung der Gemeinden in eine Mietniveaustufe, die unter folgendem Link einsehbar ist:
Verordnung zur Einstufung der Gemeinden in eine Mietniveaustufe
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