Wann tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft?
Die Grundsteuer wird erstmalig ab 2025 nach den neuen Regelungen erhoben. Sollten sich an Ihrem Grundbesitz bis dahin Änderungen (z. B. durch Verkauf, Anbau, Abriss) ergeben, erfolgen die notwendigen Anpassungen im neuen und im alten Recht. Hierfür muss 2022 eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag erfolgen (Feststellungserklärung).
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