Grundsteuerbefreiung / -vergünstigung

Geändert am Fr, 29 Aug um 2:00 NACHMITTAGS

Grundsteuerbefreiung

Grundsteuerbefreiungen kommen vor allem bei Grundbesitz von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützigen oder mildtätigen Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen sowie Religionsgemeinschaften in Betracht.

Grundsteuervergünstigung

Grundsteuervergünstigungen in Form eines Abschlags auf die Steuermesszahl sind vorgesehen für Grundbesitz,

  • auf dem Wohnungen gebaut wurden, die nach dem Wohnraumförderungsgesetz gefördert werden,
  • der Wohnungsbaugesellschaften, -genossenschaften oder -vereinen gehört, oder
  • auf dem sich ein Baudenkmal befindet.

Es ist zu beachten, ob die Steuerbefreiung bzw. Vergünstigung für das gesamte Objekt oder nur Teile des Grundbesitzes gilt (z.B. entsprechende Flächenanteile).

Die genauen Regelungen der Bundesländer sind in den jeweiligen Grundsteuergesetzen festgelegt. Eine Anleitung für die Anlage von Grundsteuerbefreiungen und -vergünstigungen im Bundesmodell finden Sie unter folgendem Link:

Übersicht Befreiung und Vergünstigung herunterladen

Erfassung von Steuerbefreiungen für den gesamten Grundbesitz

  1. Öffnen Sie in GrundsteuerDigital den Bereich Grundstücke.
  2. Markieren Sie das betreffende Grundstück und wählen Sie Bearbeiten.
  3. Im Register Basis unter Details die Option „Liegt eine Befreiung/Vergünstigung vor?“ auf „Ja“ setzen. Im Menüband erscheint dann der Eintrag „Befreiung/Vergünstigung“.
  4. Klicken Sie auf „Befreiung/Vergünstigung“ und wählen Sie in der Erfassungszeile „Steuerbefreiung“ die zutreffende Art aus.
  5. Speichern Sie die Eingaben mit der grünen Schaltfläche unten rechts.

Erfassung von Steuerbefreiungen für Teilflächen

  1. Öffnen Sie in GrundsteuerDigital den Bereich Grundstücke.
  2. Markieren Sie das betreffende Grundstück und wählen Sie Bearbeiten.
  3. Im Register Basis unter Details die Option „Liegt eine Befreiung/Vergünstigung vor?“ auf „Ja“ setzen.
  4. Gehen Sie dann je nach Bundesland zum Menüpunkt „Wohngrundstücke“, „Gebäude(-teile)“ oder „Nichtwohngrundstücke“.
  5. Bearbeiten Sie ein vorhandenes Gebäude oder fügen Sie ein neues hinzu. Voraussetzung ist, dass bereits die „Art des Grundstücks“ im Menüpunkt Grundstück erfasst ist.
  6. Im Dialog zur Steuerbefreiung können Sie über „Weitere Befreiung hinzufügen“ weitere Eingabefelder anzeigen und die steuerbefreite Fläche sowie die rechtliche Grundlage eintragen.
  7. Speichern Sie erst im Dialog, dann in der Grundstücksübersicht jeweils unten rechts mit der grünen Schaltfläche.

Wichtig:
Steuervergünstigungen als Abschlag auf die Steuermesszahl erfassen Sie analog. Beachten Sie, dass Befreiungen sich teilweise ausschließen – nur eine Befreiung ist aktiv, andere sind ausgegraut.
Stand August 2022 lassen sich Steuerbefreiungen / -vergünstigungen für Teilflächen nur im Kontext von Gebäuden erfassen. Ein direkter ELSTER-Übertrag für Teilflächenbefreiungen ist nicht möglich. Relevante Informationen können Sie im Textfeld „Ergänzende Angaben“ an die Finanzverwaltung übermitteln.

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