Als Baujahr eines Gebäudes gilt das Jahr, in dem es bezugsfertig ist. Ein Gebäude gilt als bezugsfertig, sobald es von den Nutzern bestimmungsgemäß verwendet werden kann. Dabei ist es unerheblich, ob eine Bauaufsichtsbehörde eine Abnahme vorgenommen hat. Es ist immer das Jahr der erstmaligen Bezugsfertigkeit einzutragen, unabhängig davon, ob später Erweiterungen wie Anbauten oder Aufstockungen erfolgten.
Das Baujahr kann unter anderem in den Bauunterlagen, im Kaufvertrag oder auf Anfrage beim Bauamt beziehungsweise Katasteramt eingesehen werden.
Wo ist diese Angabe zu finden?
- Kaufvertrag
- Bauunterlagen
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