Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn sämtliche Aufwendungen für die Herstellung eines Gebäudes auf einem Grundstück von einem Steuerpflichtigen getragen werden, während der bürgerlich-rechtliche Eigentümer des Grundstücks jemand anderes ist.
Steuerlich wird in diesem Fall der Grund und Boden dem zivilrechtlichen Eigentümer zugeordnet, während das Gebäude dem wirtschaftlichen Eigentümer zugerechnet wird.
Für ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden ist ein Gesamtwert zu ermitteln, der sowohl den Grund und Boden als auch das Gebäude umfasst. Dieser Gesamtwert wird dem Eigentümer des Grund und Bodens zugerechnet.
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