Müssen für Ehepartner, welche gemeinsam Grund besitzen zwei Feststellungserklärungen abgeben?
Wenn Ehepartner einen gemeinsamen Grundbesitz haben, ist es ausreichend einen Vorerfassungsbogen bzw. eine Feststellungserklärung auszufüllen.
Beide Partner müssen darauf mit je 50% Anteil aufgeführt werden.
In unserer Software wird auf der Seite „Grundstück“ im Feld „Eigentumsverhältnisse“, „Ehegatten/Lebenspartner“ ausgewählt. Auf der Seite „Eigentümer“ werden dann beide Partner zu gleichen Teilen als Eigentümer angelegt.
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