Informationen zur Neubewertung

Geändert am Fr, 29 Aug um 12:10 NACHMITTAGS

Für die Grundsteuerdeklaration relevante Informationen können dem Grundbuchauszug und der Flurkarte entnommen werden. Sollten diese Unterlagen nicht mehr vorliegen, können sie online angefordert werden: https://shop.grundsteuer-digital.de/.

Wichtige Liegenschaftsinformationen wie Gemarkung, Gemarkungsnummer, Flurstücksnummer (ggf. bestehend aus Flurstückszähler und Flurstücksnenner), Lagebezeichnung und Bodenrichtwert können über die GrundsteuerDigital Plattform digital abgerufen und automatisch übernommen werden. Eine detaillierte Beschreibung finden Sie unter Wie kann ich als Steuerberater Liegenschaftsinformationen digital abrufen?.

Eine Übersicht der bereits versandten Informationsschreiben der Bundesländer an Grundstückseigentümer, die wichtige objektbezogene Informationen zur Feststellung der Grundsteuerwerte enthalten, finden Sie unter Informationsschreiben- und Seiten der Bundesländer.

Eine Preisübersicht zu den angebotenen Leistungen finden Sie unter Serviceleistungen/Entgelte.

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