Was ist hinsichtlich Vollmachten zu beachten?
Die Bundessteuerberaterkammer hat auf Ihrer Internetseite ein Muster für eine Vereinbarung zur Erstellung der Feststellungserklärung, Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts/Äquivalenzwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 bereitgestellt (https://www.bstbk.de/de/infothek?rid=978).
Die Finanzämter berücksichtigen beim neuen Bewertungsverfahren maschinell keine hinterlegten Vollmachten. Informationen zur Grundsteuerreform und die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung (falls keine öffentliche Bekanntmachung erfolgt) versenden die Finanzämter deshalb direkt an Ihre Mandanten. Sorgen Sie deshalb dafür, dass Sie die Post Ihrer Mandanten möglichst zeitnah erhalten.
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