Was ist hinsichtlich Vollmachten zu beachten?

Geändert am Mo, 18 Aug um 1:08 NACHMITTAGS

Was ist hinsichtlich Vollmachten zu beachten?


Die Bundessteuerberaterkammer hat auf Ihrer Internetseite ein Muster für eine Vereinbarung zur Erstellung der Feststellungserklärung, Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts/Äquivalenzwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 bereitgestellt (https://www.bstbk.de/de/infothek?rid=978).


Die Finanzämter berücksichtigen beim neuen Bewertungsverfahren maschinell keine hinterlegten Vollmachten. Informationen zur Grundsteuerreform und die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung (falls keine öffentliche Bekanntmachung erfolgt) versenden die Finanzämter deshalb direkt an Ihre Mandanten. Sorgen Sie deshalb dafür, dass Sie die Post Ihrer Mandanten möglichst zeitnah erhalten.

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren