Sie können eine bereits übermittelte Grundsteuererklärung berichtigen, indem Sie eine neue Erklärung unter demselben Aktenzeichen bzw. derselben Steuernummer abgeben.
Im Feld Ergänzende Angaben zur Erklärung haben Sie die Möglichkeit, zu vermerken, dass es sich um eine korrigierte Erklärung handelt. Dieser Hinweis wird an das Finanzamt übermittelt.
Wichtige Hinweise:
- Eine Stornierung einer bereits an die Finanzverwaltung übermittelten Grundsteuererklärung ist nicht möglich.
- Um eine bereits übermittelte Feststellungserklärung zu bearbeiten, klicken Sie unten in der Erklärung auf die Schaltfläche Erklärung überarbeiten.
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