Zurechnungsfortschreibung

Geändert am Mo, 18 Aug um 12:52 NACHMITTAGS

Zurechnungsfortschreibung


Eine Zurechnungsfortschreibung ist durchzuführen, wenn sich die Eigentumsverhältnisse des Grundvermögens seit der letzten Feststellung verändert haben. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:


  • Verkauf von Grundvermögen
  • Übertragung von Grundvermögen durch Erbschaft
  • Übertragung von Grundvermögen durch Schenkung
  • Verwandlung von Alleineigentum in Miteigentum
  • Veränderungen am Miteigentumsanteil
  • Begründung wirtschaftlichen Eigentums
Der ELSTER-Datensatz sieht leider keine Möglichkeit vor, die Zurechnungsfortschreibung im Rahmen einer Feststellungserklärung durchzuführen.
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, die Zurechnungsfortschreibung gegenüber dem Finanzamt mittels Änderungsmanagement anzuzeigen.
 
Vorgehen:

1. Folgen Sie den Schritten unter – Änderungsmanagement – bis Punkt 5

2. Wählen Sie Zurechnungsfortschreibung aus

3. Es öffnet sich eine ELSTER Nachricht, diese enthält einen vorgefertigten, anpassbaren Text

4. Klicken Sie auf Senden.

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