Massenverarbeitung
Über die die Funktion „Massenverarbeitung“ kann ein Vorgang gleichzeitig für mehrere Erklärungen ausgelöst werden.
Sie können die Massenverarbeitung für folgende Vorgänge auswählen:
- Feststellungserklärungen neu anlegen
Hinweis: Pro Vorgang können nur Erklärungen für einen Mandanten angelegt werden. - Daten vom Mandanten anfordern
- Kanzleifreigabe anfordern oder erteilen
- Mandantenfreigabe anfordern oder erteilen
- ELSTER-Übermittlung
Hinweis: Nach Abschluss des Vorgangs werden die Daten zur ELSTER-Übermittlung bereitgestellt und verbleiben im Status „ELSTER-Übermittlung“. Nach erfolgreicher Übermittlung ändert sich der Status automatisch auf „ELSTER abgeschlossen“. - Dokumentenerstellung
Hinweis: Dokumente wie Freizeichnungsdokument, Freigabedokument, Vollständigkeitserklärung, Steuerberechnung, Gegenstandswert und Übertragungsprotokoll können erstellt werden.
So führen Sie die Massenverarbeitung durch:
- Gehen Sie im linken Menü auf Feststellungserklärungen.
- Klicken Sie auf Massenverarbeitung.
- Wählen Sie den gewünschten Vorgang aus und klicken Sie auf Weiter.
- Folgen Sie den Anweisungen, um den Prozess abzuschließen. Am Ende erhalten Sie eine Programm-Meldung über den erfolgreichen Abschluss der Massenverarbeitung.
Voraussetzung:
Der Benutzer muss über die Berechtigung zur Massenverarbeitung verfügen. Diese Berechtigung kann in der Benutzerverwaltung erteilt werden.
So vergeben Sie die Berechtigung:
- Gehen Sie im linken Menü auf Einstellungen → Benutzerverwaltung.
- Wählen Sie den gewünschten Benutzer aus.
- Wechseln Sie in der Benutzerbearbeitung zur Registerkarte Berechtigungen.
- Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Zugriff auf Massenverarbeitung.
- Klicken Sie auf Speichern.
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