Die Grundsteuer C ist ein neues Instrument der Grundsteuerreform, das ab dem 1. Januar 2025 eingeführt wird. Sie betrifft unbebaute, aber baureife Grundstücke und soll Anreize schaffen, diese Flächen schneller zu bebauen oder zu verkaufen. Für viele Eigentümer bedeutet sie eine spürbare finanzielle Mehrbelastung.
1. Was ist die Grundsteuer C?
Die Grundsteuer C ist neben der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) und Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) die dritte Variante der Grundsteuer.
Sie kann von Gemeinden freiwillig eingeführt werden und betrifft ausschließlich baureife Grundstücke, die nach Lage, Größe, Zustand und rechtlichen Vorschriften sofort bebaubar sind – unabhängig davon, ob eine Baugenehmigung vorliegt.
Zielsetzung:
- Wohnraummangel in Ballungsgebieten bekämpfen
- Spekulation mit Bauland unattraktiv machen
- Innenentwicklung und Nachverdichtung fördern
2. Gesetzliche Grundlage und Berechnung
Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 5 Grundsteuergesetz.
Die Berechnung erfolgt wie bei der Grundsteuer B, jedoch mit einem gesonderten Hebesatz, den die Gemeinde festlegt. Dieser ist oft deutlich höher als der reguläre Hebesatz.
3. Wo gilt die Grundsteuer C?
Die Einführung der Grundsteuer C ist Ländersache und hängt stark vom jeweiligen Landesrecht ab.
- Bayern: Hat die Anwendung per Landesgesetz ausgeschlossen. Eigentümer in Bayern müssen sich also keine Sorgen um eine Grundsteuer C machen.
- Übrige Bundesländer: Im Rahmen des Bundesmodells ebenfalls möglich, wenn die jeweilige Kommune dies beschließt.
Beispiele aus der Praxis:
- Hamburg: Besonders radikaler Hebesatz von 8.000 % auf unbebaute baureife Grundstücke, um Spekulation praktisch unattraktiv zu machen (1. Quartal 2025).
- Tübingen und Wendlingen (BW): Haben bereits konkrete Hebesätze beschlossen, die deutlich über der Grundsteuer B liegen. Wendlingen erhebt z.B. 250 % für Grundsteuer C im Vergleich zu 170 % für Grundsteuer B (1. Quartal 2025).
Für Eigentümer ist es daher wichtig, lokale Beschlüsse im Auge zu behalten, da sich die Einführung und Höhe der Grundsteuer C von Gemeinde zu Gemeinde stark unterscheiden kann.
Mögliche Nachteile:
- Erhöhte laufende Kosten bei unbebauten Grundstücken können die Attraktivität für Käufer senken.
- Der Marktwert kann sinken, wenn potenzielle Käufer die Steuerlast einkalkulieren müssen.
4. Fazit
Die Grundsteuer C erhöht den finanziellen Druck auf Eigentümer unbebauter, baureifer Grundstücke. Sie zwingt dazu, sich frühzeitig mit Bebauungs- oder Verkaufsentscheidungen auseinanderzusetzen. Wer untätig bleibt, muss mit spürbaren Mehrbelastungen rechnen. Zugleich bleibt abzuwarten, wie stark die Steuer tatsächlich zur Aktivierung von Bauland und zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte beiträgt.
Zu weiteren Informationen über die Grundsteuer C geht es hier im Blogbeitrag.
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