Kann ich eine Mandantennummer für mehrere Eigentümer nutzen?
Innerhalb von GrundsteuerDigital können zu einem Mandanten mehrere Grundstücke hinterlegt werden. Der Mandant ist gleichzusetzen mit dem Eigentümer der wirtschaftlichen Einheit. Eine eindeutige und rechtlich bindende Zuordnung ist hinsichtlich der Vollmachten und Freigabe / Übermittlung der Feststellungserklärung zwingend notwendig.
Die Nutzung einer Mandantennummer für unterschiedliche Grundstückseigentümer ist daher nicht möglich.
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