Die Größe des Grundstücks ist maßgeblich für die Höhe der Grundsteuer. Einzutragen ist hier die Fläche des Flurstücks oder der Flurstücke in Quadratmetern, die zu dem Grundstück bzw. der wirtschaftlichen Einheit gehören – gegebenenfalls anteilig. Liegen mehrere Flurstücke der wirtschaftlichen Einheit innerhalb derselben Bodenrichtwertzone, sind deren Flächen in der Summe einzutragen.
Die Angaben zur Grundstücksfläche entnehmen Sie dem Grundbuchauszug, wo die Größe im Bestandsverzeichnis in Quadratmetern angegeben ist. Alternativ finden sich diese Informationen auch im Kaufvertrag oder sind online abrufbar.
Wo ist diese Angabe zu finden?
- Kaufvertrag
- Grundbuchauszug
- Bestandsnachweis
- Liegenschaftskarte oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster
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