Fehler – Angaben Anteile fehlen
Die Angaben zum „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil“ fehlen. Ergänzen Sie diese bitte. Falls Ihnen das Flurstück allein gehört, tragen Sie bitte 1,00000/1 ein.
Ein Grundstück kann aus Flurstücken oder Teilen davon bestehen. Für jedes Flurstück muss angegeben werden, welcher Anteil einem Eigentümer gehört. Die Angabe wird als Bruch erfordert, mit Zähler und Nenner. Infos dazu stehen in Grundbuch oder Notarvertrag.
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