Gegenstandswerte an DATEV übergeben

Geändert am Mo, 18 Aug um 12:52 NACHMITTAGS

Gegenstandswerte an DATEV übergeben

Die Gegenstandswerte bzw. der fiktive Grundsteuerwert kann per Schnittstelle direkt an die DATEV Rechnungsschreibung (Kanzleimanagement) weitergegeben werden.

Voraussetzung:
Für die Übertragung an die DATEV Rechnungswerteschnittstelle müssen technische Vorbereitungen getroffen werden. Details finden Sie 
hier.

Vorgehen:

  1. In GrundsteuerDigital auf Einstellungen Systemeinstellungen gehen.
  2. Dort haken Sie den Punkt Rechnungsdatenschnittstelle verwenden an.
  3. Diese Einstellungen speichern.
  4. Es erscheint in der linken Menüleiste der Reiter Gegenstandswerte übergeben.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie bei den jeweiligen Benutzern unter Benutzerverwaltung die Berechtigung erteilen müssen, um Gegenstandswerte übergeben zu können.

Sobald die Feststellungserklärung erstellt wurde und gültig ist, können Sie Gegenstandswerte übergeben. Hierfür muss eine Gemeindeauswahl gesetzt sein. Ist diese noch nicht vorhanden, gehen Sie bei der Feststellungserklärung auf Steuerberechnung, dort erscheint ein Fenster, bei dem die Gemeinde ausgewählt werden muss.

Sollte es zu einer Fehlermeldung kommen, könnte Ihnen die hier notierte Lösung weiterhelfen.

Möchten Sie bereits übergebene Gegenstandswerte erneut übertragen, können Sie dies durch die Filter-Funktion erneut aufrufen und versenden.


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