Fehlermeldung – Gegenstandswerte
Wenn Sie bei der Übertragung der Gegenstandswerte einen Fehler erhalten kontrollieren Sie die dementsprechenden Mandanten. Diese müssen hierfür mit DATEV Basisdaten online verknüpft sein.
Ist dies nicht der Fall, finden Sie unter folgenden Links eine Hilfestellung dazu:
Vorbereitung DATEV Basisdaten online (BDO)
Nachträgliches Verbinden von Mandanten mit DATEV Basisdaten online
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