Eine Kernsanierung liegt vor, wenn zum einen der Ausbau, wie Heizung, Fenster und Sanitäreinrichtungen, umfassend modernisiert und zum anderen der Rohbau teilweise oder vollständig erneuert wurde. Durch eine Kernsanierung erreicht das Gebäude einen Zustand, der dem eines neuen Gebäudes nahezu entspricht.
Das bedeutet, dass alle Bauteile außer der tragenden Substanz entfernt werden. Zu den tragenden Bauteilen zählen Decken, Außenwände, tragende Innenwände und gegebenenfalls der Dachstuhl. Eine Kernsanierung umfasst die vollständige Erneuerung der Dacheindeckung, Fassade, Innen- und Außenwände, Fußböden, Fenster, Innen- und Außentüren sowie aller technischen Systeme, wie Heizung inklusive Leitungen und Abwassersysteme.
Bei Gebäuden mit baurechtlichen Vorgaben, wie Denkmalsschutz, müssen die genannten Kriterien nicht gleichzeitig erfüllt sein.
Das Jahr der Kernsanierung ist für die Grundsteuer relevant, da sich durch die Sanierung die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer und die Restnutzungsdauer des Gebäudes wesentlich verlängert. In der Folge fällt die Grundsteuer höher aus.
Als Jahr der Kernsanierung gilt das Jahr der Fertigstellung, das beispielsweise aus den Sanierungsunterlagen zu entnehmen ist.
Wo ist diese Angabe zu finden?
- Kaufvertrag
- Unterlagen zur Kernsanierung
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren