Abbruchverpflichtung

Geändert am Fr, 29 Aug um 2:21 NACHMITTAGS

Eine bestehende Abbruchverpflichtung führt zu einer Verkürzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes und somit insgesamt zu einer Verringerung der Grundsteuer.

Einzutragen ist das Jahr, in dem das Gebäude voraussichtlich abgerissen werden muss.

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