Bruttogrundfläche des Gebäudes in qm

Geändert am Do, 4 Sep um 1:58 NACHMITTAGS

Die Bruttogrundfläche bezeichnet die Gesamtfläche eines Gebäudes, die sich aus der Summe aller Grundflächen aller Geschossebenen (Grundrissebenen) inklusive der konstruktiven Umschließungen wie Wände und Dach ergibt. Zur Bruttogrundfläche zählen insbesondere die marktüblich nutzbaren Flächen, abhängig von der jeweiligen Gebäudeart. Dazu gehören grundsätzlich auch Keller- und nutzbare Dachgeschossebenen.

Ausgenommen sind Flächen wie Balkone, Spitzböden, Kriechkeller sowie Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen. Ebenso zählen Flächen unter konstruktiven Hohlräumen wie beispielsweise über abgehängten Decken nicht dazu.

Für den Grundsteuerwert sind Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen, die dem Zivilschutz dienen, nicht relevant. Daher müssen die Quadratmeter der Bruttogrundfläche, die für den Zivilschutz verwendet werden, separat ausgewiesen werden.

Die Bruttogrundfläche lässt sich aus den vorhandenen Bauunterlagen entnehmen oder alternativ nach den Vorgaben der DIN 277 eigenständig ermitteln.

Wo finde ich die Angabe zur Bruttogrundfläche?

  • Kaufvertrag
  • Bauplan oder Bauunterlagen

Wer berechnet die Bruttogrundfläche?

  • Vermessungsingenieure, die sich an der DIN 277 orientieren
  • Architekten

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