Nachträgliches Verbinden von Mandanten mit DATEV Basisdaten online

Geändert am Fr, 29 Aug um 9:38 NACHMITTAGS

Wenn Sie Mandantenstammdaten in GrundsteuerDigital manuell angelegt haben, können Sie diese nachträglich mit DATEV Basisdaten online verbinden.

Vorteil:
Nach dieser Verknüpfung besteht, wie auch bei allen anderen über DATEV Basisdaten online angelegten Mandanten, die Möglichkeit, Dokumente in das DATEV Dokumentenmanagement zu übertragen.

Voraussetzung:

Die Schnittstelle zu DATEV Basisdaten online wurde eingerichtet. Eine Anleitung zur Einrichtung finden Sie hier.

Die Stammdaten des Mandanten in GrundsteuerDigital müssen mit den Mandantenstammdaten im DATEV Arbeitsplatz genau übereinstimmen.

Vorgehen:

  1. In GrundsteuerDigital (Einstiegsmaske) auf der linken Menüleiste auf Mandanten klicken.
  2. Auf der Seite Mandanten das Kontrollkästchen vor dem gewünschten Mandanten aktivieren.
  3. Auf Bearbeiten klicken.
  4. Unten auf die Schaltfläche DATEV BDO verbinden klicken.
  5. Im Fenster DATEV BDO verbinden im Feld Suche den gewünschten Mandanten auswählen.
  6. Auf die Schaltfläche Speichern klicken.

Der Mandant wird nachträglich mit DATEV Basisdaten online verknüpft.

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