Stammdaten zu Ehegatten effizient nutzen

Geändert am Fr, 29 Aug um 12:58 NACHMITTAGS

In der Anwendung GrundsteuerDigital werden über Basisdaten online ausschließlich die Daten des Mandanten oder eines Ehepartners übertragen.

Dieser Ehepartner kann eigene grundsteuerrelevante Objekte deklarieren. Dies gilt ebenso für Objekte, die im gemeinsamen Eigentum der Eheleute oder Lebenspartnerschaft stehen.

Wie kann ich eine Feststellungserklärung für Objekte, die Alleineigentum des Ehepartners meines Mandanten sind, deklarieren?

GrundsteuerDigital bietet die Funktion, zu einem Objekt einen sogenannten abweichenden Eigentümer anzugeben. Erfassen Sie hier einmalig die Daten des Ehepartners. So bleiben steuerliche Daten, Dokumente, ELSTER-Protokolle und rechnungsrelevante Daten für alle Sachverhalte der Eheleute unter einem Mandatsbegriff zusammen.

Muss ich bei mehreren Objekten im Eigentum des Ehepartners oder bei gemeinsamem Eigentum diese Daten immer wieder erfassen?

Die Funktion „Duplizieren“ erleichtert die Erfassung mehrerer Objekte deutlich. Duplizieren Sie ein Objekt, für das Sie alle Angaben vollständig erfasst haben. Dabei werden auch die Angaben zu den Eigentümern in die Kopie übernommen. Anschließend müssen Sie nur noch die objektspezifischen Angaben anpassen.

Diese Funktion kann auch bei der Erfassung der Eigentümer von Objekten in Gemeinschaftseigentum hilfreich sein. Details finden Sie unter dem Eintrag Stammdaten zu Gemeinschaften effizient nutzen.

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