Im Rahmen der Deklaration der Grundsteuerwerte müssen Sie für Objekte, die im Eigentum einer Gemeinschaft stehen, wie beispielsweise Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften oder Grundstücksgemeinschaften, alle Eigentümer angeben.
Muss ich bei mehreren Objekten im Eigentum der Gemeinschaft die Daten der Eigentümer mehrfach erfassen?
Die Funktion „Duplizieren“ erleichtert Ihnen die Erfassung mehrerer Objekte deutlich. Duplizieren Sie ein Objekt, für das Sie alle Angaben vollständig erfasst haben. Dabei werden auch die Angaben zu den Eigentümern in die Kopie übernommen. Anschließend müssen Sie nur noch die Angaben zum grundsteuerrelevanten Objekt anpassen.
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