Einspruch einlegen

Geändert am Do, 28 Aug um 1:58 NACHMITTAGS

Sowohl gegen den Grundsteuerwertbescheid als auch gegen den Grundsteuermessbescheid können Sie in GrundsteuerDigital Einspruch einlegen.

Voraussetzung:

Der Benutzer benötigt die Berechtigungen „Darf Feststellungserklärungen freigeben“ und „Darf ELSTER-Übertragungen durchführen“.

Benutzerrechte für Einspruch

Vorgehen:

  1. Öffnen Sie die Feststellungserklärung.
  2. Gehen Sie zum Reiter ELSTER-Nachrichten.
  3. Klicken Sie auf Neue ELSTER-Nachricht versenden.
  4. Wählen Sie als Nachrichtentyp Einspruch aus.
  5. Formulieren Sie den Einspruch und klicken Sie auf Senden.
  6. Die Feststellungserklärung wird in der Spalte Einspruch angezeigt.

Hinweise:

Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Erhalt des Bescheids. Der Einspruch muss innerhalb dieser Frist beim Finanzamt eingehen.

In der Spalte „Einspruch“ werden die Fälle farblich markiert:

  • Rot: Noch kein Einspruch eingelegt.
  • Grün: Einspruch wurde bereits gesendet.

Diese Markierungen helfen Ihnen, den Status der Einsprüche klar zu erkennen und zu verwalten.

Übersicht Einspruch Status

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