Sowohl gegen den Grundsteuerwertbescheid als auch gegen den Grundsteuermessbescheid können Sie in GrundsteuerDigital Einspruch einlegen.
Voraussetzung:
Der Benutzer benötigt die Berechtigungen „Darf Feststellungserklärungen freigeben“ und „Darf ELSTER-Übertragungen durchführen“.
Vorgehen:
- Öffnen Sie die Feststellungserklärung.
- Gehen Sie zum Reiter ELSTER-Nachrichten.
- Klicken Sie auf Neue ELSTER-Nachricht versenden.
- Wählen Sie als Nachrichtentyp Einspruch aus.
- Formulieren Sie den Einspruch und klicken Sie auf Senden.
- Die Feststellungserklärung wird in der Spalte Einspruch angezeigt.
Hinweise:
Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Erhalt des Bescheids. Der Einspruch muss innerhalb dieser Frist beim Finanzamt eingehen.
In der Spalte „Einspruch“ werden die Fälle farblich markiert:
- Rot: Noch kein Einspruch eingelegt.
- Grün: Einspruch wurde bereits gesendet.
Diese Markierungen helfen Ihnen, den Status der Einsprüche klar zu erkennen und zu verwalten.
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