Gemarkungsnummer

Geändert am Fr, 29 Aug um 2:55 NACHMITTAGS

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wird bei der Feststellungserklärung auch die sogenannte Gemarkungsnummer abgefragt, die auch als Gemarkungsschlüssel bekannt ist. Die Gemarkungsnummer ist sechs-stellig und beginnt mit einer zwei-stelligen Länderkennung, die gegebenenfalls ergänzt werden muss.

Folgende Länderkennungen sind geläufig:

  • 01: Schleswig-Holstein
  • 02: Hamburg
  • 03: Niedersachsen
  • 04: Bremen
  • 05: Nordrhein-Westfalen
  • 06: Hessen
  • 07: Rheinland-Pfalz
  • 08: Baden-Württemberg
  • 09: Bayern
  • 10: Saarland
  • 11: Berlin
  • 12: Brandenburg
  • 13: Mecklenburg-Vorpommern
  • 14: Sachsen
  • 15: Sachsen-Anhalt
  • 16: Thüringen

Diese Länderkennung wird durch eine vierstellige, länderspezifische Gemarkungsnummer ergänzt.

Wo ist diese Angabe zu finden?

  • Grundbuchauszug
  • Bestandsnachweis
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster

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