Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wird bei der Feststellungserklärung auch die sogenannte Gemarkungsnummer abgefragt, die auch als Gemarkungsschlüssel bekannt ist. Die Gemarkungsnummer ist sechs-stellig und beginnt mit einer zwei-stelligen Länderkennung, die gegebenenfalls ergänzt werden muss.
Folgende Länderkennungen sind geläufig:
- 01: Schleswig-Holstein
- 02: Hamburg
- 03: Niedersachsen
- 04: Bremen
- 05: Nordrhein-Westfalen
- 06: Hessen
- 07: Rheinland-Pfalz
- 08: Baden-Württemberg
- 09: Bayern
- 10: Saarland
- 11: Berlin
- 12: Brandenburg
- 13: Mecklenburg-Vorpommern
- 14: Sachsen
- 15: Sachsen-Anhalt
- 16: Thüringen
Diese Länderkennung wird durch eine vierstellige, länderspezifische Gemarkungsnummer ergänzt.
Wo ist diese Angabe zu finden?
- Grundbuchauszug
- Bestandsnachweis
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster
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