In vielen Bundesländern wird bei der Berechnung des Grundsteuerwerts der Wert des Grundstücks berücksichtigt, der sich aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert ergibt. Der Bodenrichtwert wird von den Gutachterausschüssen der Gemeinden bzw. Kommunen ermittelt.
Einige Bundesländer stellen die Bodenrichtwerte über Portale (auch Geo-Viewer genannt) oder über Informationsschreiben zur Verfügung. Eine aktuelle Übersicht der Bodenrichtwerte je Bundesland erhalten Sie hier.
Der Bodenrichtwert ist zudem Teil der Liegenschaftsinformation je Flurstück, welche Sie bequem online über eine Schnittstelle abrufen und direkt für die Feststellungserklärung übernehmen können. Wichtig ist, dass für die Feststellung der Grundsteuerwerte der Bodenrichtwert zum Hauptfeststellzeitpunkt (01.01.2022) gilt.
Hinweis: Da sich ein Flurstück in verschiedenen Bodenrichtwertzonen befinden kann, werden Ihnen für ausgewählte Flurstücke mehrere Bodenrichtwerte zur Auswahl angezeigt. Diese unterscheiden sich je nach Nutzungsart der Fläche. Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob das Flurstück oder die Flächen eventuell zu teilen und mit unterschiedlichen Bodenrichtwerten zu bewerten sind, beispielsweise bei Wohnbauflächen und Ackerflächen.
Vorgehen:
Die Liegenschaftsinformationen können Sie über die Schaltfläche Datenbeschaffung auf der Seite Grundstück / Wirtschaftliche Einheit bearbeiten im Register Grundstück abrufen.
Besonderheit – Grundstücke mit drei oder mehr Bodenrichtwerten:
Aufgrund der Vorgaben seitens ELSTER ist es in GrundsteuerDigital nicht möglich, mehr als zwei Flächen in der Grundstücksbearbeitung anzugeben.
Liegt ein Grundstück in mehr als zwei unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen, addieren Sie die Flächen der dritten und weiteren Bodenrichtwertzonen zu einer der beiden Teilflächen hinzu. Zusätzlich tragen Sie diese weiteren Flächen und Bodenrichtwerte in der Registerkarte Basis im Feld „Ergänzende Angaben“ ein.
Beispiel für die Formulierung: „Das Grundstück liegt abweichend von den Eintragungen in der Anlage Grundstück in 3 Bodenrichtwertzonen. Die Flächen verteilen sich wie folgt auf die unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen: (…)“.
Bitte beachten Sie, dass in solchen Fällen die Steuerberechnung durch das Programm grundsätzlich nicht korrekt erfolgen kann.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren