Mitwirkung

Geändert am Do, 28 Aug um 2:25 NACHMITTAGS

Innerhalb der Feststellungserklärung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mitwirkung mit einer Checkbox zu bestätigen. Diese Vorgehensweise wird empfohlen, da sie die Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Steuererklärung unterstützt.

Mitwirkung Checkbox

Die Offenlegung der Mitwirkung an der Steuererklärung ist grundsätzlich den Angehörigen der steuerberatenden Berufe im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG des Steuerberatungsgesetzes vorbehalten, von denen es wenige Ausnahmen gibt.

Sofern Ihre Kanzlei an der Feststellungserklärung mitgewirkt hat, werden die Kontaktdaten nach folgender Logik übernommen:

  • Die Angaben zur Mitwirkung werden aus der Empfangsvollmacht übernommen, außer wenn die Empfangsvollmacht für „Andere“ ausgewählt wurde und gleichzeitig eine Gemeinschaft Eigentümerin des Grundstücks ist.
  • In anderen Fällen werden die Kontaktdaten der Niederlassung übernommen, die für den Mandanten gewählt wurde, wenn die Mitwirkung mit einem Häkchen in der Checkbox bestätigt wurde.

Hinweis: Sollten die Angaben zur Mitwirkung nicht mit der Empfangsvollmacht oder der Niederlassung übereinstimmen, können Sie diese bearbeiten. Klicken Sie dazu bei Mitwirkung auf Anpassen – Bearbeiten und tragen Sie die vorgesehenen Angaben ein. Nach dem Speichern werden diese in den Dokumenten übernommen.

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