Mit der Fristenkontrolle behalten Sie den Überblick über alle Einspruchsfristen – nach Erhalt und Überprüfung der Bescheide. Erinnerungen können vor Ablauf der Fristen eingestellt werden.
So aktivieren Sie die Fristenkontrollfunktion bei einer ausgewählten Feststellungserklärung:
Schritt 1
Rufen Sie eine Feststellungserklärung auf, die sich in der Spalte „ELSTER abgeschlossen“ befindet, und laden Sie die Bescheide hoch, indem Sie unten rechts auf den grünen Button „Bescheid erhalten“ klicken.
Schritt 2
Klicken Sie auf „Fristerfassung- und berechnung“ und geben Sie im Feld „Dokumentendatum“ das Datum ein, auf das die Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt datiert sind.
Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat und wird automatisch berechnet – Sonn- und Feiertage werden für das entsprechende Bundesland berücksichtigt.
Das Bekanntgabedatum wird für inländische Empfänger automatisch nach der „Drei-Tages-Fiktion“ der Abgabenordnung ermittelt. Fällt das Datum auf einen Sonntag, Feiertag oder Sonnabend, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag. Bei Auslandsempfängern oder einem späteren Zugang muss das Datum manuell geändert werden.
Die Erinnerung an das Fristende können Sie individuell einstellen. Standardmäßig erfolgt die Erinnerung eine Woche vor Fristablauf.
Wichtig:
In Bayern, Sachsen und Thüringen werden die Feiertage „Fronleichnam“ und „Mariä Himmelfahrt“ nicht berücksichtigt. Wenn Ihre Gemeinde diese Tage als Feiertage anerkennt, muss das Fristende manuell angepasst werden.
Fristenübersicht aufrufen
Gehen Sie links im Menü auf den Reiter „Fristen“, um eine Übersicht aller Fristen zu erhalten. Die Ansicht erlaubt einen Wechsel zwischen offenen und archivierten Fristen. Im Feld „Status“ können Sie per Dropdown-Menü den Bearbeitungsstand der jeweiligen Frist angeben.
Die Fristenkontrollfunktion ist in den Standard-, Professional- und Premium-Paketen enthalten.
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