Liegenschaftsinformationen digital abrufen als Steuerberater

Geändert am Mo, 18 Aug um 12:54 NACHMITTAGS

Wie kann ich als Steuerberater Liegenschaftsinformationen digital abrufen?

Sofern Sie bereits ein Paket bei uns gebucht haben, können Sie relevante Liegenschaftsinformationen zum Grundstück digital abrufen und automatisch in GrundsteuerDigital übernehmen.

Sparen Sie sich den Weg zum Grundbuchamt und holen Sie sich Ihre Daten direkt und bequem über GrundsteuerDigital.
Sie erhalten die folgenden Datenfelder:

  • Gemarkung
  • Gemarkungsnummer
  • Flurstücksnummer
  • Flurstückszähler
  • Flurstücksnenner
  • Bodenrichtwert

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie in NRW & Hessen für die ELSTER-Übertragung zwingend die Grundbuchblattnummer benötigen, die Sie in Ihrem Grundbuchauszug finden oder in NRW im kostenfreien Geo-Viewer. Die Grundbuchblattnummer können wir leider nicht über unseren Liegenschaftsservice abrufen. Sofern Sie einen Grundbuchauszug benötigen, können Sie diesen hier bequem bestellen: taxtech-Shop.

Für Sachsen-Anhalt liegen ggf. nicht alle oder keine Flurstücksinformationen vor. In diesem Fall können Sie Flurstücke manuell einzeichnen und zusätzliche Informationen anhand Ihrer Unterlagen hinzufügen.

 

Datenbeschaffung in GrundsteuerDigital freischalten

Die Funktion können Sie in Ihren Konto unter dem Punkt „Datenbeschaffung“ innerhalb der Systemeinstellungen freigeben. Sie steht Ihnen nach Buchung eines Leistungspaketes (Basic, Professional oder Premium) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass diese Funktion kanzleiweit freigeschaltet wird und keine Möglichkeit besteht Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hierfür separat Recht zu vergeben.
Nutzen Sie anschließend den Button „Datenbeschaffung“ in der Anlage oder Bearbeitung von Grundstücken, um Liegenschaftsinformationen digital abzurufen.
Sie werden anhand der Grundstücksadresse zur Auswahl der zugehörigen Flurstücke eingeladen. Diese können Sie im Anschluss direkt in GrundsteuerDigital übertragen. Die Informationen werden mit 2,50€ je Flurstück berechnet und Ihnen sowohl im Systemprotokoll als auch unter dem Menüpunkt „Abrechnung” gesondert ausgewiesen. Sollten Informationen wie der Bodenrichtwert noch nicht verfügbar sein, können Sie diesen zu einem späteren Zeitpunkt ohne zusätzlichen Kosten ergänzen.

 

Datenbeschaffung im Mandantenportal freischalten

Der Abruf der Liegenschaftsinformationen kann auch direkt durch Ihren Mandanten durchgeführt werden. Schalten Sie diese Funktion gerne für das Mandantenportal frei. So stellen Sie die Vollständigkeit der Daten wie Flurstücke und den dazugehörigen Informationen zu dem Grundstück sicher.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Mandanten über das Mandantenportal eigenverantwortlich und unlimitiert Liegenschaftsinformationen kostenpflichtig abrufen können. Die Abrechnung erfolgt hierbei allerdings nicht gegenüber Ihren Mandanten, sondern gegenüber Ihrer Steuerberatungskanzlei.Insofern liegt das Kosten-, Beitreibungs-, Insolvenzrisiko betreffend die Geltendmachung der entsprechenden Forderungen gegenüber Ihren Mandanten bei Ihnen als Steuerberatungskanzlei.
Innerhalb der Systemeinstellungen erhalten Sie eine aktuelle Übersicht der entstandenen Kosten. Darüberhinaus können Sie ein Kostenlimit aktivieren und erhalten eine separate Kostenabrechnung inklusive Details zu Mandant und Grundstück, als Grundlage zur Weiterberechnung an Ihre Mandanten.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit das Limit zu erhöhen.

Übersicht aktueller Datenverfügbarkeit:

BundeslandLiegenschaftsinformationenBodenrichtwerte 2022
Berlinjaja
Hamburgjaja
Hessenjaja
Mecklenburg-Vorpommernjaja
Saarlandjanein
Sachsenjaja
Brandenburgjaja
NRWjaja
Thüringenjaja
Rheinland-Pfalzjaja
Bremenjaja
Niedersachsenjaja
Baden-Württembergjanein
Bayernjanein
Sachsen-Anhaltneinnein
Schleswig-Holsteinjanein

 


Handlungsempfehlung: 

Schalten Sie diese Funktion gerne direkt Ihrem Mandanten im Mandantenportal frei. So stellen Sie die Vollständigkeit der Daten wie Flurstücke und den dazugehörigen Informationen sicher.

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