Hintergrund
Wenn Sie am 01.01.2022 Eigentümer:in eines Garagengrundstücks waren, müssen Sie eine Grundsteuererklärung zum Hauptfeststellungszeitpunkt bei dem zuständigen Finanzamt einreichen, in dessen Bezirk sich Ihr Garagengrundstück befindet.
Stellplätze im Freien, wie beispielsweise Carports, sind nicht einzutragen.
Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem zuständigen Finanzamt über die spezifischen Regelungen für Ihr Garagengrundstück.
Baden-Württemberg
Ist Ihre Garage auf demselben Grundstück wie Ihr Gebäude oder im Miteigentumsanteil Ihres Wohnungs- oder Teileigentums enthalten, müssen Sie die Garage nicht separat in der Grundsteuererklärung angeben. Die anteilige Fläche ist in der Gesamtfläche des Grundstücks bzw. im Miteigentumsanteil enthalten.
Ist die Garage auf einem separaten Grundstück oder mit einem separaten Miteigentumsanteil verbunden, müssen Sie Angaben zu „Gemarkung bzw. Flurstück“ im Hauptvordruck getrennt vornehmen.
Weitere Informationen zur Garagenerfassung in der Grundsteuererklärung finden Sie auch unter www.fm.baden-wuerttemberg.de.
Erfassung in GrundsteuerDigital (Baden-Württemberg)
Die Grundstücksfläche bzw. der Miteigentumsanteil der Fläche, auf der die Garage steht, erfassen Sie in GrundsteuerDigital unter Grundstück / Wirtschaftliche Einheit in der Registerkarte Grundstück.
Vorgehen
- Öffnen Sie das Grundstück und wechseln Sie in die Registerkarte Grundstück.
- Im Bereich Gemarkung(en) und Flurstück(e) können Sie die Grundstücksfläche bzw. den Miteigentumsanteilder Garagenfläche erfassen:
- a) Kein eigener Miteigentumsanteil:
Kein zusätzlicher Eintrag erforderlich. Die anteilige Fläche ist in der Gesamtfläche des Grundstücks bzw. Miteigentumsanteil enthalten. - b) Eigener Miteigentumsanteil:
Legen Sie einen separaten Eintrag an, indem Sie auf Hinzufügen klicken und die Daten im Fenster „Gemarkung(en) und Flurstück(e)“ erfassen.
- a) Kein eigener Miteigentumsanteil:
Bayern und Niedersachsen
Garagen bleiben bis zu einer Fläche von insgesamt 50 m² außer Ansatz, wenn sie in einem räumlichen Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, der sie rechtlich zugeordnet ist. Nur die Fläche über 50 m² ist als Nutzfläche in der Erklärung anzugeben.
Ist die gesamte Fläche nicht größer als 50 m², ist eine Nutzfläche von 0 m² einzutragen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten von www.grundsteuer.bayern.de und www.lstn.niedersachsen.de.
Erfassung in GrundsteuerDigital (Bayern und Niedersachsen)
Garagen erfassen Sie unter Grundstück / Wirtschaftliche Einheit in der Registerkarte Gebäude(-teile).
Vorgehen
- Öffnen Sie das Grundstück und wechseln Sie in die Registerkarte Gebäude(-teile).
- Klicken Sie auf Hinzufügen.
- Geben Sie im Feld Bezeichnung z.B. „Garage“ ein.
- Tragen Sie die Nutzfläche in m²ein:
- a) Garage kleiner als 50 m² in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung:
Im Feld „Nutzfläche in m²“: 0 eingeben. - b) Garage größer als 50 m² in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung:
Die Fläche über 50 m² eintragen.
- a) Garage kleiner als 50 m² in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung:
- Speichern Sie die Eingaben.
Hessen
Garagen bleiben außer Ansatz, wenn sie in räumlichem Zusammenhang mit einem zum Wohnzweck genutzten Gebäude stehen, unabhängig von der Größe. Stehen Garagen nicht in Zusammenhang und bilden eine eigene wirtschaftliche Einheit, bleiben sie nur außerhalb des Ansatzes, wenn sie nicht größer als 100 m² sind. Überschreitet die Fläche 100 m², muss die gesamte Fläche erklärt werden.
Mehr Informationen unter www.finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform.
Erfassung in GrundsteuerDigital (Hessen)
Garagen, die zu Gebäuden für Wohnzwecke gehören, sind in GrundsteuerDigital nicht zu erfassen.
Andere Bundesländer (Bundesmodell)
Für Wohngrundstücke im Bundesmodell ist anzugeben, wie viele Garagen zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören.
Wenn sich die Garage auf demselben Grundstück wie das Gebäude befindet oder im Miteigentumsanteil eines Wohnungs- oder Teileigentums enthalten ist, müssen Sie die Garage nicht separat angeben. Die Grundstücksfläche bzw. der Miteigentumsanteil der Fläche der Garage ist bei der Grundstücksfläche (Flurstück) mit anzugeben.
Befindet sich die Garage auf einem separaten Grundstück oder ist mit einem separaten Miteigentumsanteil verbunden, sind die Angaben zu „Gemarkung bzw. Flurstück“ im Hauptvordruck getrennt zu machen.
Die Anzahl der Garagen ist bei der Wohnfläche anzugeben.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt über die Erfassung der Garagen in der Grundsteuererklärung.
Erfassung in GrundsteuerDigital (andere Bundesländer)
Die Anzahl der Garagen wird in GrundsteuerDigital unter Grundstück / Wirtschaftliche Einheit in der Registerkarte Wohngrundstücke erfasst.
Vorgehen
- Öffnen Sie das Grundstück und wechseln Sie zur Registerkarte Wohngrundstücke.
- Sie können ein neues Wohngrundstück hinzufügen oder bestehende bearbeiten.
- Im Fenster „Hinzufügen“ oder „Bearbeiten“ erfassen Sie im Bereich „Garagen- und Tiefgaragenstellplätze“ die Anzahl.
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